Hygienekonzept & Registrierung

Im Landkreis TIR gilt ab Sonntag den 29.08.2021 die 3 G Regel!

Von da an müssen wir im Kino die 3 G Regel ( geimpft, getestet, genesen) anwenden.

Kinder und Schüler sind davon nicht betroffen und können jederzeit ungetestet und nicht geimpft zu uns kommen.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat klargestellt, dass Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von den Testnachweiserfordernissen befreit sind. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den Ferien.

 

HIER  finden Sie das Registrierungsformular zum ausdrucken.

HYGIENEKONZEPT

Für sämtliche Filmvorführungen gelten auf dem gesamten Kinogelände folgende Regelungen:

Abstand

Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregeln. Bitte halten Sie auf dem gesamten Kinogelände, einschließlich Kassen-, Foyer-, Saal- und Sanitärbereichen, zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Besuchern sowie dem Personal ein. 

Trennung der Besucherströme

Bitte folgen Sie bei Betreten und Verlassen des Kinos der Wegführung, um Ansammlungen zu vermeiden. Zum Schutz von Gästen und Personal wurden Glasscheiben im Kassen- und Snackbereich angebracht.

Maskenpflicht

Kinobesucher müssen im gesamten Innenbereich eine FFP-2-Maske tragen. Dies gilt beispielsweise auch für den Besuch der Sanitäranlagen während der Vorstellung. Nur am jeweiligen Sitzplatz darf die Maske zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden. 

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die nachweisen können, dass ihnen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Ticketkauf/Reservierung/Personengruppen

Soweit ein Mindestabstand vorgeschrieben ist, bleibt die Buchung zusammenhängender Plätze ohne Einhaltung des Mindestabstands auf den Personenkreis beschränkt, der nach den aktuell gültigen Regelungen des bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit ist. Derzeit sind dies zehn Personen aus maximal zehn Haushalten. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Derzeit ist der Ticketverkauf nur vor Ort möglich. Da die Sitzplatzkapazitäten eingeschränkt sind, bitten wir zur Vermeidung langer Warteschlangen an der Kinokasse und im Foyerbereich möglichst um telefonische Reservierung. Die Ticketausstellung erfolgt ausschließlich mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern. Die zugewiesenen Plätze auf der Eintrittskarte müssen unbedingt eingehalten werden.

Um Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Besuchern oder dem Personal zu ermöglichen, müssen die Kontaktdaten bei einem Kinobesuch festgehalten werden. Zur Datenerfassung kann auch die Luca-App verwendet werden. Eine Übermittlung der Informationen darf ausschließlich zum Zwecke der Auskunfterteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.

Sicherheitsmaßnahmen im Kinosaal

Aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen bleibt jede zweite Sitzreihe frei. Zwischen den jeweiligen Buchungsgruppen bleiben ebenfalls zwei Sitze frei.

Nieß- und Hustenetikette, Handhygiene

Die Nieß- und Hustenetikette sowie die Handhygiene sollte von Gästen und Mitarbeitern stets gewahrt werden. Um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren, sind in allen Bereichen, Sanitäranlagen und an der Theke für Gäste und Mitarbeiter Desinfektionsmittelspender vorhanden, um stets maximale Hygiene zu gewährleisten. Papierhandtücher und Flüssigseife stehen in den Toiletten zur Verfügung.

Verstärkte Reinigung

Es erfolgt eine verstärkte regelmäßige Zwischenreinigung in Foyer-, Kino- und Sanitärbereichen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig berührter Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen) gelegt.

Belüftung der Kinosäle und Foyer

Es erfolgt eine verstärkte Belüftung des Foyers und des Kinosaales ausschließlich mit 100 Prozent Frischluft. 

Verweisung

Der Kinobetreiber darf die Kinobesucher auf die Verweisungsmöglichkeit durch Ausübung des Hausrechts im Falle eines Corona-Verdachts sowie im Falle der Nichtbeachtung der Hygiene- und Schutzregeln hinweisen.

Schulung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter wurden intensiv geschult, um sicherzustellen, dass auch in Zeiten von Covid-19 bestmögliche Sicherheit für die Mitarbeiter und Besucher gewährleistet wird. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Abstandsregeln und der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gelegt.

Testpflicht

Im Moment ist kein Testnachweis notwendig.